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Die
Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt und auch beihilfefähig.

SCHULTER-ARM-SCHMERZ

Ein Schulter-Arm-Schmerz wird in der Literatur unter verschiedenen Diagnosen aufgeführt:

Mögliche ver tebragene (= von der Wir belsäule ausgehende) Ursachen für ein Schulter-Arm-Schmerz:

Die Wir belsäule als statisches Achsenorgan ist in dieser Funktion großen Belastungen ausgesetzt, entsprechend häufig treten Verschleißerscheinungen auf, die über die physiologische Degeneration (= normale Abnützung) hinausgehen und deshalb oft Beschwerden verursachen. Es ist jedoch stets zu bedenken, daß auch höhergradige Verschleißprozesse nicht unbedingt mit Schmer zen einhergehen müssen, auch gibt es keine statistische Korrelation zwischen dem Ausmaß der abnutzungsbedingten Veränderungen und der geklagten Schmer zintensität.
Das Vorhandensein abnutzungsbedingter Veränderungen, die theoretisch die geklagten Beschwerden verursachen können, darf deshalb nicht dazu verleiten, eine weitergehende Diagnostik
(= Maßnahmen zur Erkennung eines Krankheitsgeschehens) zu unterlassen.
Ein ver tebragener
(= von der Wir belsäule ausgehender) Schmerz kann auf die Schädigungsregion (Bewegungssegment) beschränkt bleiben und/oder in das Versorgungsgebiet eines irritierten oder geschädigten Nerven (= pseudoradikuläres oder radikuläres Synd rom) ausstrahlen.
Ein diffuser, in die Peripherie
(= in den äußeren Körperbereich) projizierter Schmerz ohne faßbare Ner venenstörung, begleitet von Krankheitszeichen, die dem vegetativen, unwillkürlichen Nervensystem zuzuordnen sind (z.B. örtlich vermehrte Schweißbildung), sprechen für die Funktionsstörung des Grenzstranges (= vegetative Nervenstrukturen beidseits der Wir belsäule) (Synd rom des sympathischen Grenzstranges, Thoden 1989).

Die mit Abstand häufigste Ursache für einen Schulter-Arm-Schmerz sind von der Halswir belsäule ausgehende Störungen, hauptsächlich im Bereich der gelenkigen Wirbelverbindungen, die sog. "Wirbelblockierungen".
In der Regel klagen die Patienten über einen S
chmerz im Na cken, der in Schulter und Arm e ausstrahlt. Meist ist die Mus kulatur neben der Wir belsäule verhärtet, häufig verbunden mit einer schmer zhaft eingeschränkten Kopfbeweglichkeit. Vielfach besteht auch Klopfschmer zhaftigkeit über den Dornfortsätzen der Halswir belsäule.
Zum Ausschluß eines die Nervenwurzeln betreffendes Krankheitsgeschehens (
rad ikuläre Symptomatik), bedarf es immer einer fachlichen Abklärung (Neurologie, Radiologie), insbesondere bei einem Schulter-Arm-Schmerz.

Medikamentöse Behandlung beim Schulter-Arm-Schmerz:

Akut und subakut können zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmer zmittel, die am Ort der Schmer zentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheumamittel), aus dieser Gruppe möglichst langwirkende und magenschonende wie z.B. Mobec®. Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Celecoxib (Celebrex ®) oder Rofecoxib (Vioxx ®). Bei stärkeren schmer zhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskelrelaxanzien (= Mittel zur Muskelentspannung) (z.B. Norflex®, Mydocalm®) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmer zzustände nur mit zentral
(= im Gehirn / Rückenmark) wirkenden Analgetika (z.B. Tramadol, Valoron N®) beherrschbar.
Grundsätzlich sollte aber auch bei einem Schulter-Arm-Schmerz eine längerfristige S
chmer zmittelverordnung wegen der Gefahr der Gewöhnung oder gar Abhängigkeit vermieden werden.
Die Kombination mit s
chmer zdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, u.a. aber auch bei einem Schulter-Arm-Schmerz wirksam) (z.B. Doxepin, Maprotilin) hilft in vielen Fällen Analgetika einzusparen.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel) beim Schulter-Arm-Schmerz:
Bei einem anhaltenden S
chmerz sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische Lokalanästhesie mit einem langwirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden.

Infiltrative Lokalanästhesie bei einem Schulter-Arm-Schmerz (chronischer):
Die einfachste diesbezügliche Therapie besteht in der örtlichen Infiltration der meist verspannten, an die Wir belsäule angrenzenden Mus kulatur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus. Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Infiltration von Triggerpunkten
(= kleine Reizzonen hpts. in der Mus kulatur) nach vorheriger Identifizierung derselben.

Periphere temporäre (= oberflächliche, zeitlich begrenzte) Nervenblockaden:
Zur Unterbrechung segmentaler Reflexkreise, aber auch zur Therapie von S
chmer zausstrahlungen eignen sich bei einem Schulter-Arm-Schmerz Blockaden (= Betäubungen) der korrespondierenden Nervenwurzeln (= Nervenaustrittsstellen neben der Wir belsäule).
Schmer zausstrahlungen in Schulter und Arm sprechen zufriedenstellend auf die wiederholte hohe Blockade des Plexus brachialis nach Winnie (= Betäubung des Armnervengeflechts im seitlichen Halsbereich) an. Technisch risikoärmer und oft besser wirksam ist jedoch die kontinuierliche, retrograd hohe Plexus brachialis-Blockade mit Katheter (*siehe unten). Der interskalenäre (= im seitlichen Halsbereich) Zugang ist mit einem etwas höheren Risiko behaftet als der axilläre (= am rumpfnahen Oberarm).

Physikalische Therapie bei einem Schulter-Arm-Schmerz:

Auch die Elektrostimulation kann eine Beschwerdelinderung herbeiführen. Die transkutane Nervenstimulation mit Niederfrequenzgenerator über Klebeelektroden (TENS) hat den Vorteil, daß sich die Patienten bei Bedarf selbst behandeln können. Die Elektroden werden paarig paravertebral im Schmerzbereich aufgeklebt. Durch Veränderung der Stimulationsfrequenz und der Elektrodengröße kann die Wirkung optimiert werden.
Eine weitere physikalische Behandlungsmöglichkeit ist die oberflächliche Kältetherapie im Schmer zbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen Luftstrom auf ca. -10 bis -15 Grad C abgekühlt ist.
Manche Patienten mit einem Schulter-Arm-Schmerz (chronischer) empfinden allerdings lokale Wärmeapplikationen (Rotlicht) als besser wirksam. Warme Bäder können ebenfalls Wirbelsäulenschmer zen lindern.
Die Verordnung von Massagen ist auch bei einem Schulter-Arm-Schmerz nicht sinnvoll. Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter schmer ztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist bei einem Schulter-Arm-Schmerz aber die heilgymnastische Therapie (z.B. Schlingentisch, Glisson-Schlinge), da meist nur diese geeignet ist, einen ärztlichen Behandlungserfolg zu sichern und längerfristig zu stabilisieren. Dabei gilt es, die Mus kulatur neben der Halswir belsäule zu trainieren, da auf Dauer nur eine kräftige/suffiziente Mus kulatur eine statische und dynamische Schwäche des Achsenorgans kompensieren kann.
Besonders bei akuten Blockierungen hat die manuelle Therapie (Chirotherapie) durchaus gute Erfolge aufzuweisen.
Bei schmer zhaften degenerativen
(= durch Abnützung hervorgerufenen) Veränderungen der Wir belsäule wird auch eine Röntgenbestrahlung empfohlen (Thomalske 1991). Eine Magnetfeldtherapie kann ebenfalls hilfreich sein.

Andere Therapiemaßnahmen bei einem Schulter-Arm-Schmerz:

Der Vollständigkeit halber darf die Akupunktur nicht unerwähnt bleiben.
Wichtig sind individuelle Instruktionen zur richtigen Haltung und Vermeidung von übermäßigen Wirbelsäulenbelastungen (funktionelle Ergotherapie). Darüber hinaus ist anzustreben, daß die betroffenen Patienten Übungen zur Lockerung der Mus kulatur erlernen.
Die Verordnung von Hilfsmitteln wie z.B. Schanzsche Krawatte sollten dem Orthopäden vorbehalten sein.
Hypnoide
(= bewußtseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson sind eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie, da auch sie zu einer muskulären Entspannung führen, ebenso Biofeedback (= Registrierung und Rückmeldung bioelektrischer Signale).
Psychotherapeutische Interventionen
können beim ausgeprägten "psychosomatischen Schmerz" angezeigt sein, da auch verdrängte Konflikte muskuläre Verspannungen und Schmer zen verstärken können.

Bei einem längerfristig bestehenden Schulter-Arm-Schmerz ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.

Erläuterungen:

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird der dünne Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmer zlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmer zreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Darüber hinaus vermag eine längerfristige (2-3 Wochen) Blockadebehandlung das sog. "Schmer zgedächtnis" löschen.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen . Lesen Sie dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden.
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen
.
Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden.
Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3.


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Aktualisiert:>26.07.2008</> kusb&
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